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Produkte zum Begriff Erbengemeinschaft:


  • Die Erbengemeinschaft: kurz&konkret!
    Die Erbengemeinschaft: kurz&konkret!

    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Und häufig ist Streit unter den Miterben vorprogrammiert, weil es sich hier um keine freiwillige Gemeinschaft handelt, sondern die Erben letztlich »zwangsverbunden« sind. Im besten Fall besteht die Erbengemeinschaft aus Personen, die sich kennen und gleiche Interessen verfolgen. In diesen Fällen geht es bei Streitigkeiten dann häufig gar nicht um die Verteilung des Nachlasses, vielmehr ist die erbrechtliche Auseinandersetzung lediglich Anlass, innerfamiliäre Konflikte auszutragen, deren Ursachen ganz woanders angelegt sind und die mit dem Tod des Erblassers erst hervortreten. Im schlechteren Fall kennen sich die Miterben in der Erbengemeinschaft nicht einmal (was nicht selten der Fall ist, wenn gesetzliche Erbfolge gilt) und verfolgen unterschiedliche Interessen bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses.

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    Alles über Aktien. Das Wichtigste rund um Börse, Dividende, Dax und Co..

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  • Was ist eine Erbengemeinschaft?

    Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben, beispielsweise nach dem Tod eines Familienmitglieds. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft teilen das Erbe untereinander auf und haben gemeinsam die Verantwortung für die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses. In der Regel müssen Entscheidungen einstimmig getroffen werden.

  • Wie funktioniert eine Erbengemeinschaft?

    Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben, z.B. nach dem Tod eines Familienmitglieds. In einer Erbengemeinschaft haben alle Erben das Recht auf einen Anteil am Nachlass. Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden, z.B. bezüglich der Verwaltung oder Verteilung des Erbes. Oft kann es zu Konflikten kommen, da die Erben unterschiedliche Interessen haben können. Es ist ratsam, einen Erbvertrag aufzusetzen oder einen Erbschaftsverwalter zu ernennen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Wie entsteht eine Erbengemeinschaft?

    Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben, weil der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat. In diesem Fall treten die Erben automatisch in die Erbengemeinschaft ein. Jeder Erbe hat einen Anteil am Nachlass entsprechend der gesetzlichen Erbfolge. Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über den Nachlass verfügen, was oft zu Konflikten führen kann. Um die Erbengemeinschaft aufzulösen, können die Erben eine Teilungsversteigerung beantragen oder sich auf eine einvernehmliche Aufteilung des Nachlasses einigen.

  • Wann erlischt eine Erbengemeinschaft?

    Eine Erbengemeinschaft erlischt in der Regel, wenn alle Erben sich einig sind und die Erbmasse aufgeteilt wurde. Dies kann durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag oder durch gerichtliche Teilungsversteigerung geschehen. Auch der Tod eines Erben kann dazu führen, dass die Erbengemeinschaft erlischt. Wenn die Erben sich nicht einigen können, kann die Erbengemeinschaft über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben. In diesem Fall kann ein Erbe auch die Teilungsversteigerung beantragen, um die Erbengemeinschaft aufzulösen.

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  • Was ist eine Erbengemeinschaft?

    Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam als Erben eines Verstorbenen eingesetzt werden. Sie teilen das Erbe und haben gemeinschaftlich die Verantwortung für die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses. Die Entscheidungen innerhalb der Erbengemeinschaft müssen einstimmig getroffen werden.

  • Was ist eine teilungsversteigerung Erbengemeinschaft?

    Eine Teilungsversteigerung in einer Erbengemeinschaft ist ein Verfahren, bei dem gemeinsam geerbte Immobilien oder Vermögenswerte zwangsweise verkauft werden, um die Aufteilung des Erbes unter den Erben zu ermöglichen. Dies geschieht, wenn sich die Erben nicht auf eine einvernehmliche Aufteilung einigen können. Bei einer Teilungsversteigerung wird das Vermögen öffentlich versteigert und der Erlös unter den Erben aufgeteilt. Dieser Prozess kann langwierig und kostspielig sein und sollte nur als letzter Ausweg in Betracht gezogen werden. Es ist ratsam, rechtzeitig eine einvernehmliche Lösung zu finden, um eine Teilungsversteigerung zu vermeiden.

  • Wer entscheidet bei einer Erbengemeinschaft?

    Bei einer Erbengemeinschaft entscheiden grundsätzlich alle Miterben gemeinsam über alle Angelegenheiten, die das Erbe betreffen. Das bedeutet, dass wichtige Entscheidungen wie die Verwaltung oder der Verkauf von Nachlassgegenständen nur einstimmig getroffen werden können. Es ist daher wichtig, dass sich die Miterben einigen und zusammenarbeiten, um Konflikte zu vermeiden. Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann im schlimmsten Fall ein Gerichtsverfahren erforderlich sein, um eine Entscheidung herbeizuführen. Es ist ratsam, frühzeitig klare Regelungen zu treffen und gegebenenfalls einen Erbschaftsvertrag aufzusetzen, um Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermeiden.

  • Wer erbt bei einer Erbengemeinschaft?

    Bei einer Erbengemeinschaft erben mehrere Personen gemeinsam das Vermögen des Verstorbenen. Die Erben können beispielsweise die Kinder, Ehepartner, Geschwister oder andere Verwandte sein. Jeder Erbe hat einen Anteil am Nachlass entsprechend der gesetzlichen Erbquote oder testamentarischen Regelung. Die Erbengemeinschaft muss gemeinsam über die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses entscheiden. Es ist wichtig, dass die Erben sich einigen und gegebenenfalls einen Erbauseinandersetzungsvertrag abschließen, um den Nachlass aufzuteilen.

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